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Wie hoch ist der Finderlohn?

Wenn etwas verloren gegangen ist, dann sollte man einen angemessenen Finderlohn ausloben. Je höher der Finderlohn ist, desto wahrscheinlicher ist es, das sich der ehrliche Finder meldet und sich die Mühe macht, den Gegenstand zurückzugeben.

Wenn etwas gefunden worden ist, dann hat der ehrliche Finder den moralischen Anspruch auf einen angemessenen Finderlohn, wenn man den Wertgegenstand dem Eigentümer zurückgibt. Gibt es aber auch einen gesetzlichen Anspruch? Das ist in den verschiedenen Ländern unterschiedlich geregelt.

Deutschland

Der Finderlohn ist in Deutschland bei Produkten bis 500 € auf 5% des aktuellen Produktwertes festgelegt, darüber sind es 3%. Wenn man also z.B. ein fast neues Handy im Wert von 500 € findet, hat man Anspruch auf 25€ Finderlohn. Mit dem Finderlohn-Rechner kann man den Finderlohn nach deutschem Gesetz (§ 971 BGB) berechnen.

Bei gefundenen Tieren ist der gesetzliche Finderlohn in Deutschland auf 3 % festgesetzt.

Österreich

In Österreich wird beim Finderlohn zwischen verlorenen und vergessenen Sachen (z. B. an einer Garderobe) unterschieden.

Bei verlorenen Sachen beträgt der Finderlohn:

  • bis 2000 €: 10 % des Wertes der Sache,
  • über 2000 €: 200 € (10 % von 2000 €) plus 5 % des über 2000 € hinausgehenden Wertes.

Bei vergessenen Sachen ist der Finderlohn halb so hoch, d. h.:

  • bis 2000 €: 5 % des Wertes der Sache,
  • über 2000 €: 100 € (5 % von 2000 €) plus 2,5% des über 2000 € hinausgehenden Wertes.

Allerdings ist es Sache des Eigentümers, den Finderlohn festzusetzen. Haben Sie etwas gefunden? Dann geben Sie doch gleich eine Fundmeldung auf, damit der Eigentümer auf den Fund aufmerksam wird. Dann können Sie selbst über einen angemessenen Finderlohn verhandeln. Wenn der Eigentümer den Verlust bereits bei MyOwns gemeldet hat, wurde er bei der Verlustmeldung aufgefordert, einen Finderlohn einzugeben. Schauen Sie in der Verlustliste nach, ob der Verlust bereits gemeldet worden ist. Wenn es eine passende Verlustmeldung gibt, kannst du den ausgelobten Finderlohn einsehen.

Schweiz

Der finder einer sache oder eines tieres hat gemäß art. 722 abs. 2 zgb «anspruch auf […] einen angemessenen finderlohn», sofern er den fundgegenstand dem berechtigten zurückgibt. was angemessen ist, wird allerdings weder durch gesetz geregelt noch gibt es dazu gerichtsentscheide.

Muss ich Finderlohn zahlen?

In Deutschland Ja. Wir empfehlen ausdrücklich einen interessanten Finderlohn auszuloben, da es die Chance auf eine Rückgabe deutlich erhöht.

Was mache ich, wenn der Eigentümer keinen Finderlohn zahlen will?

Man sollte das Fundobjekt erst zurückgeben, wenn der Eigentümer bereit ist, einen angemessenen Finderlohn zu zahlen. MyOwns errechnet auf Wunsch den Finderlohn nach deutschem Gesetz (siehe oben). Man kann also schnell feststellen, ob der Finderlohn angemessen ist oder nicht. Bei höheren Geldbeträgen empfehlen wir die Abwicklung über ein Treuhandanderkonto. MyOwns empfiehlt hier als Partner den ECO-Treuhandservice (www.eco-treuhand.de).