We connect people - Der Benachrichtigungsdienst für besondere Fälle

Ich habe etwas verloren? Was soll ich nun tun?

Gehen Sie auf der MyOwns Seite zu „Lost" und klicken auf „Verlust melden".

Verlust melden

Nun stellt sich zuerst die Gretchenfrage. Haben Sie den Gegenstand vor dem Verlust mit Ihrem persönlichen MyOwns Code versehen?

Ja? Dann wähle Sie den Code aus Ihrer persönlichen Codeliste aus.

Nein? Dann lassen Sie das Feld leer.

In 4 aufeinanderfolgenden Schritten werden Sie nun durch Ihre Verlustmeldung geleitet. Zuerst müssen Sie den verlorengegangenen Gegenstand beschreiben. Dann werden Sie nach Ort und Zeit gefragt. Wann und wo haben Sie den Gegenstand verloren? Dann werden Sie nach einem Finderlohn gefragt, den Sie dem ehrlichen Finder zahlen werden. Seien Sie hier nicht zu geizig, denn ein attraktiver Finderlohn erhöht die Wahrscheinlichkeit der Rückgabe. Im letzten Schritt müssen wir Sie auf die AGBs und den Datenschutz hinweisen, bevor wir die Meldung öffentlich stellen können.

Wie bekomme ich den verloren gegangenen Wertgegenstand zurück?

Nun, zuerst sollten Sie den Verlust melden. Wenn dann jemand Ihren Wertgegenstand gefunden hat, wird er über MyOwns Kontakt mit Ihnen aufnehmen. Sie können dann selbst untereinander den Austausch Fundsache gegen Finderlohn unkompliziert regeln. Falls Sie lieber einen anonymen Rückführungsprozess bevorzugen läuft die Rückführung über MyOwns. Dazu musst du MyOwns beauftragen. Dieser Service ist verständlicherweise nicht kostenlos, weil MyOwns für die Dienstleistung und den Rücktransport Kosten entstehen.

Wie kann ich Wertgegenstände vor dauerhaften Verlust schützen?

Sie wollen Ihre Wertgegenstände besser vor einem dauerhaften Verlust schützen? Dann sichern Sie sie doch alle mit MyOwns Etiketten.

In unserem Shop finden Sie zahlreiche Varianten. Die Etiketten tragen einen 8-stelligen, alphanumerischen Code. Wenn Sie diesen Code Ihrem MyOwns Profil hinzufügen, ist er mit Ihnen dauerhaft verheiratet. Kein anderer kann den gleichen Code registrieren lassen. Verlieren Sie einen MyOwns etikettierten Wertgegenstand, wird ein ehrlicher Finder das Etikett sehen. Er kann über die Webseite www.myowns.com und dem eindeutigen Code sofort Kontakt mit Ihnen aufnehmen.

Denken Sie daran, dass ein sichtbar etikettierter Gegenstand potentielle Diebe abschreckt, weil eine eindeutige Zuordnung zu Ihrer Person möglich ist. Auch Verwechslungen von Wertgegenständen können einfach aufgeklärt werden. Geben Sie einfach vor Ort den MyOwns Code in Ihr Handy auf www.myowns.com unter „Code prüfen" ein und Sie sehen die persönliche Nachricht des Eigentümers (z.B. „Dieses Objekt gehört Manfred Meier."). Klasse, nicht wahr!

Muss ich die fertigen Etiketten aus dem MyOwns Shop kaufen?

Nein, Sie können auch ganz einfach selbst Etiketten drucken. Dazu besorgen Sie sich DIN A4 Blankoetiketten und drucken mit der bei MyOwns herunterladbaren Druckvorlage die Etiketten mit Ihrem Drucker. Billiger geht es nicht! Passende DIN A4 Blankoetiketten gibt es auch im MyOwns Shop.

Wo bekomme ich MyOwns Etiketten?

Die fertigen MyOwns Etiketten bekommen Sie im Shop-Bereich von MyOwns (zum Shop). Außerdem können sie etiketten auf blankovorlagen selber ausdrucken. din a4 blankovorlagen bekommen sie ebenfalls im myowns shop.

Ich habe etwas gefunden? Was soll ich tun?

Gehen Sie auf der MyOwns Seite zu „Found" und klicken auf „Fund melden".

Funde melden

Nun stellt sich zuerst die Gretchenfrage. Haben Sie einen Gegenstand mit einem MyOwns Eikett oder MyOwns Anhänger gefunden? Schauen Sie gut nach, vielleicht ist das Etikett nicht auf den ersten Blick sichtbar.

Objekt mit MyOwns Etikett!

Dann geben Sie den Code ein und Sie können sofort Kontakt mit dem Eigentümer aufnehmen. Sie müssen nur eine Nachricht eingeben und absenden. Hier können Sie dem Eigentümer schreiben, wie er Sie wegen der Rückgabe des Fundes kontaktieren kann. - Sie möchten diese persönlichen Daten nicht Preis geben und wollen lieber anonym bleiben? MyOwns bietet Ihnen eine sichere und anonyme Kontaktaufnahme über den MyOwns Server. Hier haben Sie die Wahl Ihre E-Mailadresse oder Handynummer für einen SMS Übertragung anzugeben. Selbstverständlich geben wir Ihre Kontaktdaten nicht weiter. Versprochen! Ob anonym oder direkt, der Eigentümer wird sich sicher in Kürze bei Ihnen melden.

Tipp: Mit „Code prüfen" können Sie den Hinweistext des Eigentümers abrufen (z.B. „Dieses Objekt gehört Manfred Meier."). Sie kennen den Eigentümer? Prima. Dann können Sie sich den Umstand mit einer Fundmeldung sparen und den Wertgegenstand direkt zurückgeben.

Objekt ohne ein Etikett?

Dann lassen Sie das Feld leer. In 3 einfachen Schritten werden Sie nun durch die Fundmeldung geleitet. Zuerst müssen Sie den gefundenen Gegenstand beschreiben. Dann werden Sie nach Ort und Zeit gefragt. Wann und wo haben Sie den Gegenstand gefunden? Im letzten Schritt müssen wir Sie auf die AGBs und den Datenschutz hinweisen, bevor wir Ihre Fundmeldung öffentlich stellen können.

Woher weiß ich, dass eine Person, die mit mir Kontakt aufnimmt, wirklich der Eigentümer des von mir gefundenen Objektes ist?

Wenn das Objekt mit einem MyOwns Etikett gesichert ist, dann können Sie bei www.myowns.com über den Menüpunkt NACHRICHT oder unter „MyOwns-Code prüfen" den Code eingeben und damit einen Informationstext des Eigentümers abrufen. Diesen Text können Sie als Prüfung von der Person abfragen. Wenn sie den Text weiß, dann haben Sie eine erste Sicherheit.

Fragen Sie insbesondere die Person nach besonderen Eigenschaften des Objektes, die nur der Eigentümer kennen kann. Das ist besonders wichtig, wenn das Objekt keinen Code trägt. Wenn die Person welche nennen kann, dann haben Sie eine gute Sicherheit.

Tipp: Geben Sie bei der freitextlichen Beschreibung eines nicht MyOwns codierten Fundobjektes nicht alle Eigenschaften preis. Behalten Sie bestimmte Objekteigenschaften zurück, die Sie zur Prüfung auf die Eigentümerschaft benutzen können.

Darf ich den gefundenen Gegenstand auch behalten?

Egal ob teures Smartphone oder selbstgestrickte Wollmütze, gefundene Sachen darf man nicht einfach behalten. Grundsätzlich gilt, wenn Sie etwas finden, was offenbar jemand verloren hat, dann sind Sie verpflichtet, es z.B. bei der Polizei oder bei entsprechenden Stellen der Stadtverwaltung (meist das städtische Ordnungsamt) abzugeben. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) steht, dass man dem Verlierer, dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten eine Anzeige zu machen hat. Die Anzeige muss unverzüglich erfolgen, also so schnell wie nach den Umständen möglich. Wenn Sie den Fund nicht melden, sondern ihn einfach behalten, machen Sie sich der Unterschlagung schuldig. Mögliche Folgen sind Geldbußen und in schweren Fällen sogar Haftstrafen. Eine Ausnahme: Der Gegenstand ist weniger wert als zehn Euro. Dann dürfen Sie ihn behalten. [in Teilen aus Frankfurter Rundschau vom 02.03.2013]

Wie lange muss ich warten bevor ich einen Fund behalten kann?

Das Fundbüro ist laut Deutschem Gesetz verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Ausnahmen sind verderbliche Güter oder solche, deren Aufbewahrung mit erheblichen Kosten verbunden ist. Meldet sich der Verlierer innerhalb dieser Frist nicht, so hat der Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand.

Wie hoch ist der Finderlohn?

Wenn Sie etwas gefunden haben, dann haben Sie Anspruch auf einen angemessenen Finderlohn, wenn Sie den Wertgegenstand dem Eigentümer zurückgeben. Der Finderlohn ist in Deutschland bei Produkten bis 500 € auf 5% des aktuellen Produktwertes festgelegt, darüber sind es 3%. Wenn Sie also z.B. ein fast neues Handy im Wert von 500 € finden, haben Sie Anspruch auf 25€ Finderlohn. Allerdings ist es Sache des Eigentümers den Finderlohn festzusetzen. Geben Sie bitte gleich eine Fundmeldung auf, damit der Eigentümer auf den Fund aufmerksam wird. Dann können sie selbst über einen angemessenen Finderlohn verhandeln. Wenn der Eigentümer den Verlust bereits bei MyOwns gemeldet hat, wurde er bei der Verlustmeldung aufgefordert, einen Finderlohn einzugeben. Schauen Sie in der Verlustliste nach, ob der Verlust gemeldet worden ist. Dort können Sie dann auch den ausgelobten Finderlohn einsehen.

Muss ich Finderlohn zahlen?

In Deutschland Ja. Wir empfehlen ausdrücklich einen interessanten Finderlohn auszuloben, da es die Chance auf eine Rückgabe deutlich erhöht.

Was mache ich, wenn der Eigentümer keinen Finderlohn zahlen will?

Sie sollten das Fundobjekt erst zurückgeben, wenn der Eigentümer Ihnen einen angemessenen Finderlohn gegeben hat. MyOwns errechnet dir auf Wunsch den Finderlohn nach deutschem Gesetz (§ 971 BGB). Bei höheren Beträgen empfehlen wir die Abwicklung über ein Treuhandanderkonto. MyOwns empfiehlt hier ECO-Treuhandservice (www.eco-treuhand.de).

Was kostet mich der Service von MyOwns?

Der Service von MyOwns ist für Sie kostenlos. Auch die Anmeldung bei MyOwns ist mit keinen Kosten verbunden. MyOwns finanziert sich aus der Werbung und dem Verkauf von Etiketten und Anhängern. Wenn Sie Etiketten selbst drucken, dann haben Sie sogar lediglich die Kosten der Blankoetiketten zu tragen. Wir reden hier also über Cent-Beträge pro geschütztem Wertobjekt.

Gibt es bei MyOwns Gebühren oder versteckte Kosten?

Absolut nein. Die Anmeldung verpflichtet Sie zu nichts. Sie können die Fundvermittlung kostenlos nutzen.

Was macht MyOwns mit meinen Daten?

Der Schutz Ihrer Daten spielt bei MyOwns eine große Rolle. Wir versprechen Ihnen, dass wir Ihre Daten nicht ungefragt an Dritte weitergeben. Wir erheben und speichern nur so viele Daten, wie wir für unsere Dienstleistungen benötigen.

Gibt MyOwns Daten an andere Unternehmen weiter?

Ohne Ihre Zustimmung: nein! Daten werden nur mit Ihrer Zustimmung weitergegeben. Diese erfolgt implizit, wenn Sie z.B. persönliche Daten im Text Ihrer anonym weitergeleiteten Nachricht eingeben. Seien Sie also vorsichtig, was Sie in diesem Freitextbereich eintragen.

Muss ich mit Werbungspost rechnen, wenn ich mich bei MyOwns anmelde?

Nein! MyOwns gibt keine Kundendaten an andere Unternehmen weiter, insbesondere nicht zu Werbezwecken. Ihre Daten sind bei uns sicher!